Was bleibt, kann wachsen
Ein Leben lang sind Sie für andere da: als Stütze, als Bezugsperson, vielleicht als Mutter oder Vater, als Freundin oder Großvater. Sie sind Hoffnungsträger für andere. Das hört mit dem eigenen Leben nicht auf. Sie fragen sich, wie Sie Ihr Erbe sinnvoll anlegen können? Wie es Segen und Mehrwert für Menschen in unserer Gesellschaft sein kann? Wie Sie mit warmen Händen geben können?
Gut beraten. in ihrem Sinne.
Wir stellen Ihnen unser Konzept vor, das unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt und Menschen ganz konkret für ein Miteinander und eine echte Teilhabe empowert. Maßgeschneidert auf Ihren Willen: diskret, seriös und vertrauenswürdig. Sorgen Sie jetzt vor und bestimmen Sie selbst, wie Ihr letzter Wille umgesetzt werden soll. Denn ohne Testament entscheidet der Gesetzgeber, wer wie viel erbt.
Persönlich beraten
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und besprechen gemeinsam, welche Möglichkeiten zu Ihren Wünschen, Ihren Werten und Ihrer Lebenssituation passen.
Wirkungsvoll geben
Sie erfahren, welche Programme der Hoffnungsträger Stiftung Sie mit Ihrem Nachlass, einer Zustiftung oder einer Schenkung unterstützen können.
Verlässlich vorsorgen
Sie bestimmen, wie Ihr letzter Wille umgesetzt werden soll – diskret, seriös und auf Wunsch mit fachlicher Unterstützung im Bereich Testament und Erbrecht.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Alternative Vorteile: Selbstbestimmt entscheiden, Werte weitergeben, Vertrauen schaffen, Wirkung ermöglichen, Angehörige entlasten, zu Lebzeiten gestalten
Kostenlos, vertraulich &
unverbindlich informieren
Beratung durch Erfahrene
Ansprechpartner
Unterstützung bei einer selbstbestimmten Nachlassplanung
Kennenlernen spannender und nachhaltiger Spendenprogramme
Seriöse Stiftung mit Know-how, die Ihren letzten Willen mit höchster Diskretion und Sensibilität behandelt
Wir sind als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit
Das sagen Menschen, die Hoffnung weitergeben
Gisela und Klaus P.
Schliersee
„Wir sind beeindruckt vom integrativen Konzept der Hoffnungshäuser und waren deshalb gerne bereit, schon zu Lebzeiten eine Zustiftung an die Hoffnungsträger Stiftung zu machen. So können wir dauerhaft zur gelingenden Integration von Geflüchteten und sozial Benachteiligten beitragen. Besonders gefallen hat uns, dass beim Bau der Häuser umweltfreundliche Baustoffe verwendet wurden und die Räume hell sind.“
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Was Menschen bei ihrem Nachlass wichtig ist
- die eigenen Werte weitergeben
- nachhaltig Gutes bewirken
- einen würdevollen Umgang mit dem Erbe sichern
- Klarheit schaffen und Angehörige entlasten
Unverbindlich informieren
Kurze Vorträge, unser Nachlassratgeber oder ein persönliches Beratungsgespräch vor Ort: Sie entscheiden, welcher erste Schritt für Sie passt.
NACHLASSSPENDE: DARAN
SOLLTEN SIE DENKEN.
Was muss ich jetzt tun, damit Finanzen in meinem Sinne behandelt werden? Wo kann ich mein Geld sinnvoll anlegen und wo in vertrauenswürdige Hände geben? Wie kann ich über mein Leben hinaus Gutes bewirken?
Wenn Sie sich solche Fragen stellen, sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Sie unverbindlich, mit einer persönlichen Ansprechpartnerin und fachlichen Profis für Testament und Erbrecht an unserer Seite.

Ansprechperson
Häufige Fragen zuR Testamentspende
Kann ich mein Testament später wieder ändern?
Ja. Ihre Entscheidung bleibt flexibel. Sie können Ihr Testament jederzeit anpassen, ergänzen oder neu verfassen.
Wie kann ich die Stiftung in meinem Testament bedenken?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unsere Arbeit in Ihrem Testament zu berücksichtigen, zum Beispiel durch ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder die Zuwendung von Vermögenswerten. Eine Mitteilung an uns ist dabei nicht erforderlich. Viele Menschen schätzen jedoch den persönlichen Austausch, um ihre Wünsche zu besprechen und offene Fragen in einem vertraulichen und unverbindlichen Gespräch zu klären.
Haben meine Angehörigen trotz Testamentsspende Anspruch auf mein Erbe?
Je nach familiärer Situation können gesetzliche Pflichtteilsansprüche bestehen. Gerne informieren wir Sie hierzu unverbindlich in einem Gespräch.
Kann ich auch eine Immobilie oder ein Grundstück vererben?
Ja. Sie können die Hoffnungsträger Stiftung in Ihrem Testament auch mit einer Immobilie, einem Grundstück oder einem Anteil daran bedenken. Je nach Ihrer persönlichen Situation gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen eine weitere Nutzung der Immobilie möglich sein kann. Gerne beraten wir Sie dazu vertraulich und unverbindlich.
Ist eine Testamentsspende steuerfrei?
Gemeinnützige Organisationen sind in Deutschland in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit. Dadurch kommt der Nachlass vollständig dem gemeinnützigen Zweck zugute.
Wird mein letzter Wille vertraulich behandelt?
Selbstverständlich. Wir behandeln alle Gespräche und Informationen mit größter Diskretion und Respekt. Ihre Wünsche und Anliegen stehen dabei jederzeit im Mittelpunkt.