ETHIK­RE­GELN FÜR UNSER
FUND­RAI­SING 

Angelehnt an die Ethikregeln des Deutschen Fundraising Verbands 

Präambel zu den Ethikregeln für das Fundraising des Hoffnungsträger Hoffnungshauses

Solidarität, Mitmenschlichkeit und die Verantwortung füreinander sind grundlegende Werte unseres Zusammenlebens. Sie bilden die Basis für eine lebendige Gesellschaft, in der Menschen freiwillig Verantwortung übernehmen und zur Unterstützung ihrer Mitmenschen beitragen.

Das Hoffnungsträger Hoffnungshaus versteht sich als Brücke zwischen Menschen, die Hilfe und Perspektiven benötigen, und Menschen, die diese Arbeit durch Spenden, Zeit, Wissen oder andere Formen der Unterstützung ermöglichen. Dabei tragen wir eine besondere Verantwortung gegenüber allen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie gegenüber den Menschen, für die wir uns einsetzen.

Vertrauen ist die Grundlage erfolgreicher gemeinnütziger Arbeit und eines nachhaltigen Fundraisings. Deshalb verpflichten wir uns zu einem verantwortungsvollen, transparenten und ethischen Umgang mit allen uns anvertrauten Mitteln und Beziehungen. Unser Fundraising dient ausschließlich der Verwirklichung unseres gemeinnützigen Auftrags und orientiert sich an den Werten Würde, Integrität, Fairness, Transparenz und Respekt.

Die nachfolgenden Ethikregeln beschreiben die Grundsätze unseres Handelns. Sie geben Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und allen am Fundraising Beteiligten Orientierung und schaffen zugleich Verlässlichkeit für unsere Unterstützerinnen und Unterstützer. So wollen wir dazu beitragen, Vertrauen zu stärken und gemeinsam Hoffnung zu schaffen, die Leben verändert.

01. Würde 
Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres Handelns. 

02. Gesetz 
Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts. 

03. Ge­mein­wohl 
Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Handeln den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und damit für das Gemeinwohl. 

04. Ver­pflich­tung zu ethischem Handeln 
Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeitenden. 

05. In­te­gri­tät 
Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt. 

06. Trans­pa­renz 
Wir verpflichten uns zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden Informationen über die Ziele und die Wirkung unserer Arbeit sowie zur Transparenz bei der Rechnungslegung.  

07. Fairness 
Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Dienstleister und andere Organisationen jedes unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten. 

08. Freie Ent­schei­dung 
Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potenzieller und bestehender Unterstützerinnen und Unterstützer. Wir unterlassen jeden unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen. 

09. Pri­vat­sphä­re 
Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz ihrer Privatsphäre. 

10. Da­ten­schutz 
Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 

11. Mit­tel­ver­wen­dung 
Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel. 

12. Selbst­be­stim­mung 
Wir gehen keine Verpflichtungen gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern, Dienstleistern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, die unser Handeln in unangemessener Weise determinieren. 

13. Befangenheit und Interessenkonflikte 
Wir verpflichten alle für die Organisation handelnden Personen, ihre Beziehungen zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern nicht für private und satzungsfremde Zwecke auszunutzen. 

14. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung 
Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu keiner Zeit von irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie Anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren. 

Unsere Grund­sät­ze in Bezug auf Testamentsver­sprechen und Nachlässe 

  1. Wir geben lediglich Informationen über die Möglichkeiten gemeinnützigen Vererbens, wir drängen oder überreden niemanden. 
  2. Wir sprechen keine schwerkranken Menschen an. 
  3. Wir respektieren den letzten Willen des Erblassers. 
  4. Wir mischen uns nicht in familiäre Konflikte ein.